Informationen Lockdown

Lockdown bis 14.02.2021

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StMAS
Datum:
Mi. 3. Feb. 2021
Von:
S.T.

Auszug aus dem Newsletter 386 des Bayrischen Staatsministerium vom 20.01.2021:

"Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der
Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher heute
vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen, dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen bis
14. Februar 2021 fortbestehen. Sollten sich durch die Beteiligung des Landtags noch
Änderungen ergeben, werden wir Sie hierüber gesondert informieren. Die seit dem
16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. KitaNewsletter sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung. "

Auszug aus dem Newsletter 383 des Bayrischen Staatsministerium vom 07.01.2021:

„Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. „